Von Valerie Schmack
Aufgrund eines Gerichtsurteils muss Australien unzulässige Steuern an Work-and-Travel-Reisende zurückzahlen.
Seit zwei Jahren bezahlen Rucksacktouristen aus acht Ländern in Australien einen 15-prozentigen Beitragsabzug auf ihre Einkünfte. Ein Gericht aus Brisbane urteilte kürzlich, dass die sogenannte Backpacker-Steuer unzulässig sei. Nachdem eine britische Reisende gegen das Steuergesetz geklagt hatte, entschied das Bundesgericht in Brisbane den Fall zu ihren Gunsten. Laut Gericht dürfen Arbeitskräfte aus Ländern, mit denen Australien ein Steuerabkommen hat, nicht noch zusätzlich Abgaben bezahlen. Richter John Logan sagte, dass dies “eine verkappte Form der Diskriminierung aufgrund der Staatsbürgerschaft“ sei.
Australien vergibt pro Jahr etwa 150.000 Working-Holiday-Visa, darunter nach Schätzungen an ca. 25.000 Deutsche, die sich während ihrer Reise durch Down Under etwas dazuverdienen möchten. Seit 2017 müssen Staatsbürger aus Deutschland, Großbritannien, USA, Finnland, Chile, Japan, Norwegen und der Türkei ab dem ersten verdienten Dollar 15 Prozent Steuern bezahlen. Damit soll nun Schluss sein.
75.000 AusländerInnen dürfen nun hoffen, Geld von der australischen Steuerbehörde ATO zurückzuerhalten. Laut einem Bericht des australischen Senders ABC beläuft sich die Gesamtsumme auf mehrere Hundert Millionen Euro.
Die australische Steuerbehörde prüft nun, ob sie gegen das Urteil in Berufung geht.