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Camping

In diesen Ländern Europas ist Wildcampen im Zelt erlaubt

"Wildcampen? Das ist doch illegal!" Die strengen Auflagen hierzulande gelten nicht überall in Europa.

Cover-Foto: Luca Baggio/Unsplash

Mit dem Rucksack querfeldein durch die Wildnis zu pilgern und sein Zelt spontan an Traumspots aufzuschlagen mag in der Vorstellung relativ verlockend klingen, kann aber in den meisten europäischen Ländern schnell Konsequenzen in Form von empfindlichen Bußgeldern nach sich ziehen. In solchen Fällen rasiert eine alte Volksweisheit die Reisekasse: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.

Wildcampen ist aufgrund einer fehlenden einheitlichen Gesetzgebung fast überall auf dem Kontinent mit regional unterschiedlichen rechtlichen Einschränkungen verbunden, in den überwiegenden Fällen gilt jedoch ein striktes Verbot. Besonders in südlicheren Gefilden wie Spanien oder Italien sind Verstöße ein sehr heikles Thema, weil die Behörden zu Recht durch den saisonal anrückenden Massentourismus massive Schäden an der Natur verhindern wollen und vor allem in den trockenen Sommermonaten Gefahren wie Waldbrände drohen würden.

Wir richten den Blick deshalb hier ausschließlich auf Länder, in denen Wildcampen im Zelt grundsätzlich erlaubt ist und sogar auf eine lange Tradition zurückgeht, die dem grundlegenden Prinzip der Eigenverantwortung für einen respektvollen Umgang mit der Umwelt folgt. Dies ist sogar im Gesetz verankert mit dem Recht auf freien Zugang zur Natur und genießt in der Bevölkerung eine hohe Wertschätzung. So wird bereits im Kindesalter ein angemessenes Verhalten in unberührten Landschaften vergleichsweise intensiv vermittelt. Doch auch dort gilt es, sich an gewisse Spielregeln zu halten, denn völlig ohne Einschränkungen herrscht Anarchie im Unterholz. Der wichtigste Leitsatz lautet: Als Wildcamper hat man darauf zu achten, dass Flora und Fauna nicht zu Schaden kommen.

Nordische Länder als Eldorado für Wildcamper

Skandinavien gilt unter Wildcampern als wahres Eldorado, denn im hohen Norden ist deutlich mehr erlaubt als in vielen anderen Teilen Europas – die Erholung im Freien wird als wesentlicher Bestandteil nordischer Identität begriffen. Das sogenannte „Jedermannsrecht“ sorgt sowohl bei Staatsbürgern als auch bei ausländischen Touristen für ungeahnte Freiheitsgrade: „Allemannsrett“, „Allemannsrätt“ und „Jokamiehenoikeus“ sichern jeweils in Norwegen, Schweden und Finnland per Gesetz Campern offiziell das Recht zu, dass sie ihr Zelt an vielen Stellen in der freien Natur aufstellen und dort übernachten dürfen.

Norwegen

In der Regel bleiben sogar größere Ländereien in Privateigentum nicht davon ausgenommen, allerdings wird beispielsweise in Norwegen vorausgesetzt, dass Zelte einen Mindestabstand von 150 Metern zu bewohnten Häusern einhalten, also außer Sichtweite des Landbesitzers bleiben. Es wird häufig darauf hingewiesen, dass ein freundlicher Austausch mit dem unfreiwilligen Gastgeber so gut wie immer auf Verständnis und offenes Entgegenkommen trifft. In Norwegen ist das Wildcampen allgemein nur dort nicht erlaubt, wo es explizit verboten ist.

Landwirtschaftlich genutzte Flächen, Rastplätze, Naturschutzgebiete und Nationalparks sowie Wiesen, Weiden und Gärten fallen nicht unter die Bestimmungen des einzigartigen Zugangsrechts. In allen Gebieten, die aber unter die Regelung fallen, ist das Campen für bis zu zwei Nächte zugelassen. Wer länger an derselben Stelle übernachten möchte, muss spätestens dann beim Grundbesitzer die Erlaubnis einholen. Unter den Begriff „offene Natur“ fallen Wälder und Berge sowie die meisten Ufer- und Küstenbereiche.

Fahrzeuge wie Wohnmobile oder Bullis dürfen abseits offizieller Campingplätze nur am Straßenrand auf unkultiviertem Land stehen und spielen im Jedermannsrecht keine Rolle.

Lagerfeuer bei Waldbrandgefahr verboten

Offene Feuerstellen in Waldgebieten oder in deren Nähe bleiben von April bis Mitte September untersagt. Bei extremer Trockenheit sind logischerweise auch Campingkocher, Grillgeräte und Gasbrenner nicht erlaubt. Am Meer und in ähnlichen ungefährdeten Gebieten gilt das Verbot nicht, aber wer auf seinen gegrillten Lachs nicht verzichten will oder ein Lagerfeuer anfacht, trägt immer die rechtliche Verantwortung dafür, dass das Feuer sicher ist, nicht entweicht und vor der Abreise vollständig gelöscht wird.

Einfache Lagerfeuerregeln:

  • Im Gebiet sind Lagerfeuer ausdrücklich gestattet.
  • Es darf nicht zu windig sein.
  • Zusätzliches Holz wird auf die Windseite und abseits des Feuers gelegt.
  • Streichhölzer werden nach dem Anzünden ins Feuer geworfen.
  • Lagerfeuer dürfen niemals unbeaufsichtigt weiterlodern.
  • Wasser und eine Schaufel bereithalten.
  • Vorm Verlassen des Lagerfeuers muss sichergestellt werden, dass es vollständig mit Wasser und Schaufel gelöscht ist.
  • Erst das Camp verlassen, wenn die Feuerstelle vollständig erkaltet ist.
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Lagerfeuer sind beim Wildcampen in Norwegen von April bis Mitte September verboten. | Foto: Brendan Greenway/Unsplash

Finnland und Schweden

In Norwegens Nachbarländern Finnland und Schweden findet dieses Zugeständnis an Wildcamper in leicht abgewandelter Form ebenso Anwendung. Per Kajak, Fahrrad oder zu Fuß darf sich jeder frei bewegen, solange Privatgrundstücke und landwirtschaftliche Nutzflächen nicht betreten werden. Eine Übernachtung unter Berücksichtigung des allgemeinen Hausfriedens ist erlaubt, falls Grundbesitzer größerer Flächen nicht erreichbar sind. Ohne Zustimmung darf auf Grundstücken jedoch kein offenes Feuer entzündet werden. In Schweden sind lokale Vorschriften zu beachten – beispielsweise kann das Wildcampen an Badestränden untersagt sein. Entsprechende Ausschreibungen weisen darauf hin.

Kaum eine Regel existiert ohne die berühmte Ausnahme: Darum gilt auch für diese Länder mit sehr offener Handhabung der Grundsatz, dass man sich vor der Reise eingehend über die Besonderheiten vor Ort und die Region informieren sollte.

Baltische Staaten Litauen, Lettland und Estland

Im gesamten Baltikum ist das Wildcampen ebenfalls nicht verboten. Generell ist die Bevölkerung dieser Länder entspannt und viele Bauern geben auf Nachfrage die Erlaubnis, für eine Nacht auf deren Privatgrundstück zu zelten. Es kann dabei übrigens nie schaden, eine Flasche Wein mitzubringen und die Erzeugnisse des Hofs wie Eier und Milch zu kaufen. Außerhalb von Nationalparks, Naturschutzgebieten und Privatgrundstücken dürfen hier Zeltheringe versenkt werden. Allerdings gibt es dabei ein paar Verhaltensgrundsätze zu beachten: Übertriebener Lärm sollte vermieden werden, um die Tierwelt nicht unnötig zu stören. Auch wenn Wildcampen in den baltischen Staaten grundsätzlich nicht verboten ist, kann es auch dort zu regionalen oder temporären Einschränkungen kommen.

Schottland

Richtig erlaubt ist das Wildcampen in den Ländern Großbritanniens nur in Schottland. Dort ist das Verhalten in der freien Natur durch den lesenswerten „Scottish outdoor access code“ geregelt. Zu verstehen ist er als verbindlicher Verhaltenskodex mit allen wichtigen Auflagen. Orte wie Naturschutzgebiete oder Privatgrund unterliegen gesonderten und deutlich strengeren Regelungen. Außerhalb dieser Gebiete ist das Zelten jedoch in der Regel für eine Nacht erlaubt. An einigen beliebten und touristischen Orten wie Loch Lomond und dem Trossachs-Nationalpark wurden nach schlechten Erfahrungen Auflagen eingeführt, die mittlerweile das Übernachten im Zelt einschränken.


Die Möglichkeit, in fremden Ländern solche Freiheiten genießen zu dürfen, sollte mit Feingefühl und Respekt gegenüber den Einwohnern und der Natur honoriert werden. Die wenigen Regeln sind einfach einzuhalten und das wichtigste Credo lautet auch hier wieder einmal: Hinterlasse die Landschaft so, wie du sie gerne vorfinden würdest.

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